Allgemeine Geschäftsbedingungen der EMMEGI GmbH

Stand August 2009

Allgemeine Bestimmungen

1.Diese AGB gilt für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Emmegi GmbH an ihre Auftraggeber. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie von der Firma EMMEGI GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2.Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die von einem Auftraggeber einem Auftrag zugrunde gelegt werden, wird hiermit widersprochen.

3.Die AGB der EMMEGI GmbH sind Grundlage auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen EMMEGI GmbH und den Auftraggebern, insbesondere auch dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Auftragsannahme

1.Sämtlich Bestellungen und Aufträge, die der EMMEGI GmbH vom Auftraggeber unmittelbar oder durch Außendienstmitarbeiter erteilt werden, sind für die EMMEGI GmbH erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

2.Angebote der Firma EMMEGI GmbH sind frei bleibend. Der Auftraggeber ist, soweit er nicht eine andere Bindungsfrist festlegt, an seinen Auftrag mindestens 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch die Firma EMMEGI GmbH schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Bestätigung von dem Auftrag ab, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgebend, sofern nicht der Auftraggeber die Abweichung unverzüglich beanstandet.Bei einer eventuellen Stornierung behält sich die EMMEGI GmbH eine Berechung der Kosten vor.

3.Die in Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und sonstigen dem Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten in Bezug genommene DIN oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Verbindlichkeitserklärung eine Eigenschaftszusicherung der Firma EMMEGI GmbH dar. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

Preise und Zahlungsbedingungen

1.Maßgebend sind unsere am Liefertag geltenden Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen – und Zustellgebühren, Montage etc. werden gesondert berechnet.

2.Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.Rechnungen sind innerhalb der auf der Auftragsbestätigung/Rechnung genannten Fristen zu bezahlen. In Einzelfällen (z.B. bei Neukunden oder Zahlungsverzug) liefern wir gegen Nachnahme oder Vorkasse. In solchen Fällen informieren wir Sie vorab. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn EMMEGI GmbH über den Betrag verfügen kann.

4.Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungsstellung kostenfrei in bar durch Überweisung oder durch Scheck zu bezahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung / Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag unabhängig von der Frage des Verzuges zu verzinsen.

5.Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zu einer Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn diese von der Firma EMMEGI GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Firma EMMEGI GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen sowie nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

6.Die Firma EMMEGI GmbH behält sich das Recht vor für den Fall, dass die Auslieferung der bestellten Ware mehr als 6 Wochen nach Auftragsbestätigung erfolgt, oder im Rahmen von dauernden Geschäftsbeziehungen entsprechend der Länge, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder von gestiegenen Materialkosten zu erhöhen. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers weist EMMEGI GmbH die Kostensteigerung nach.

Zahlungsverzug und Lieferung

1.Der Auftraggeber kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist die Firma EMMEGI GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem jeweiligen Diskontsatz pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden auch Portokosten fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

2.Im Falle eines Verzuges ist die Firma EMMEGI GmbH berechtigt zur Sicherung ihrer Forderungen, Lieferung und Leistungen bis zur endgültigen Bezahlungzurückzubehalten, oder, wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder zu sich zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist ist die EMMEGI GmbH überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Lieferzeit

1.Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Einzelteilen bzw. Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere im Falle einer Vorauszahlung die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden die Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt nicht, wenn die Firma EMMEGI GmbH die Verzögerung zu verantworten hat.

2.Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und von Umständen, die die Firma EMMEGI GmbH nicht zu verantworten hat – hierzu gehören auch nach Vertragsabschluss bekannt gewordene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnung etc. auch wenn sie bei Lieferanten der Firma EMMEGI GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma EMMEGI GmbH auch im Falle vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma EMMEGI GmbH die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3.Bei Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Auftraggeber die Mitteilung von der Versand – bzw. Abholbereitschaft bekannt gibt.Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

Gefahrübergang

1.Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht – auch bei Teillieferungen – mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Personen oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der EMMEGI GmbH. Auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers wird die Sendung von der Firma EMMEGI GmbH gegen Bruch- Transport- und Feuerschäden versichert.

2.Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

3.Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Auftraggeber kein Interesse. Sie ist jedoch durch den Auftraggeber schon bei Auftragserteilung bekannt zu geben. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.

4.Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, entgegenzunehmen.

Eigentumsvorbehalt

1.Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma EMMEGI GmbH bis der Auftraggeber die gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat.

2.Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für die Firma EMMEGI GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Miteigentum der Firma EMMEGI GmbH durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilmäßig auf die Firma EMMEGI GmbH übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das Eigentum.

3.Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Eigentum/Miteigentum der Firma EMMEGI GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Kunden.

4.Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an die Firma EMMEGI GmbH ab.

5.Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Firma EMMEGI GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.

6.Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Firma EMMEGI GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. Das Recht der Firma EMMEGI GmbH, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Das gleiche gilt bei sonstigen vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers.

7.Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, der der Firma EMMEGI GmbH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird die Firma EMMEGI GmbH auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil des Sicherungsrechts freigeben. Der EMMEGI GmbH steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

Gewährleistung

1.Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlermeldungen oder Beschädigungen zu untersuchen und diese unverzüglich spätestens binnen 8 Tagen und zwar vor Be- bzw. bei Verarbeitung oder Verbindung der Ware der EMMEGI GmbH gegenüber schriftlich und zwar spezifiziert anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

2.Vor jeder Weiterverwendung ist die Ware hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit gemäß Herstellerangaben zu überprüfen. Sämtliche Abweichungen der Ist- von Sollbeschaffenheit der gelieferten Ware sind unverzüglich schriftlich gegenüber der EMMEGI GmbH anzuzeigen. Später eingehende Reklamationen – gleich ob wegen offener oder verdeckter Mängel – können nicht akzeptiert werden. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für die Mängel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3.Ist die Ware mangelhaft, behält sich die Firma EMMEGI GmbH vor, den Mangel nach ihrer Wahl zunächst durch Nachlieferung oder Nachbesserung (Nachfüllung). Im Falle der Nachfüllung ist die EMMEGI GmbH verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort verbracht wurde. Sollte die Mangelbeseitigung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, ist die EMMEGI GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

4.Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich oder ist die hierfür vom Auftraggeber der Firma EMMEGI GmbH gesetzte Nachfrist abgelaufen, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Das gleiche Recht besteht im Falle der Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten, wenn dieser dem Auftraggeber gegenüber der Gewährleistung schriftlich abgelehnt hat.

5.Wählt der Auftraggeber wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Verjährungsfrist für Ansprüche, die auf mangelhafter Ware beruhen, beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware.

6.Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch die EMMEGI GmbH nicht.

7.Eine über diesen Abschnitt hinausgehende Gewährleistung weitergehender Schadensersatzansprüche, insbesondere für Mangelfolgeerscheinungen oder für entgangenen Gewinn, die auf einen Mangel an der Ware zurückzuführen sind, außer in den Fällen des Abschnitts über den Verzug können nicht geltend gemacht werden.

8.Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen einer garantierten Beschaffenheit gem. § 437 Abs. 3 BGB geltend macht bzw. wenn Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz berührt sind.

9.Soweit gemäß der vorliegenden Ziffer diese AGB die Haftung der EMMEGI GmbH auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verzuges, Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung. Soweit die Haftung der EMMEGI GmbH ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer oder Führungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach auf den typisch vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss des entgangenen Gewinns beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1.4 Produkthaftungsgesetz, wegen anfänglichen Unvermögen oder bei zu vertretener Unmöglichkeit, wenn EMMEGI GmbH nicht den Vertragspartnern unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eine Gegenleistung erstatten.

10.Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Lieferung, wenn der Liefergegenstand im Einschichtbetrieb eingesetzt wird, bei Einsatz im Mehrschichtbetrieb beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung.

Projektierungen und Montagen

1.Werden durch die Firma EMMEGI GmbH Projektierungen und/oder Montagen ausgeführt, so besteht eine Haftung der EMMEGI GmbH nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

2.Werden neben der Lieferung auch Skizzen, Entwürfe oder Planzeichnungen durch die Firma EMMEGI GmbH gefertigt, so stellen diese nur dann eine zugesicherte Eigenschaft des Liefergegenstandes dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Projektierungen und anderen Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behält sich die Firma EMMEGI GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als die von der Firma EMMEGI GmbH angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der Firma EMMEGI GmbH. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche, Streitverkündigungen und Urkundenprozesse. EMMEGI GmbH ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

2.Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam. Die Unwirksamkeit ist durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Regelungslücken. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen EMMEGI GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CISG).